Anhänger-Ausbildung

 

 

Welchen Anhänger darf man mit welcher Führerscheinklasse mitführen? (Stand: 19.01.2013)

 

Klasse B:

  • Das zulässige Gesamtgewicht (z.G.) vom Zugfahrzeug und das z.G. vom Anänger dürfen zusammengerechnet 3,5 t nicht übersteigen!

Kasse B96:

  • Das z.G. vom Zugfahrzeug und das z.G. vom Anhänger liegen zusammengerechnet zwischen 3,5 t und 4,25 t!

Klasse BE:

  • Alle anderen Kombinationen, die nicht unter Klasse B und B96 fallen. Das z.G. vom Anhänger darf jedoch max. 3,5 t betragen!

 

Ausbildung

 

 

Klasse B96:

Wer die Klasse B96 erwerben möchte, muss eine Fahrerschulung absolvieren. Diese beinhaltet eine 2,5 stündige theoretische und eine 4,5 stündige praktische Ausbildung. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich!

 

Klasse BE:

Für die Klasse BE ist eine praktische Ausbildung sowie eine praktische Prüfung erforderlich. Eine theoretische Ausbildung und Prüfung entfällt.

Vorgeschriebene Sonderfahrten für die Klasse BE:

  • 3 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
  • 1 x Autobahn
  • 1 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur hälfte innerorts und außerorts)

An der praktischen Prüfung ist folgende Grundfahraufgabe zu absolvieren:

  • Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Ebenfalls ein Prüfungsteil (die Auswahl trifft der Prüfer):

  • Verbinden der Anhängers mit dem Zugfahrzeug oder
  • Trennen des Anhängers vom Zugfahrzeug

Die Prüfungsdauer beträgt 45 Minuten.

 

Welche Unterlagen?

 

 

Für die Ausbildung zur Klasse B96 oder BE benötigen Sie folgendes:

  • biometrisches Passbild
  • Sehtest